30.01.2021

Wie gefährlich wird der Astra-Zeneca-Vertrag für von der Leyen?

„Eine Verdopplung der Frauenzahl? Es gibt Hoffnung“

Von PETER TIEDE Berlin – Tag der Wahrheit in Brüssel – und kein guter Tag für Impf-Europa!


Gestern hat die EU-Kommission den Vertrag mit dem Impfstoff-Hersteller AstraZeneca (bis zu 400 Mio. Impfdosen) veröffentlicht. Doch Experten kommen zu einem vernichtenden Schluss – für das Team um Kommissionschefin Ursula von der Leyen (62):


> „butterweich“


> „kein harter Liefervertrag“.

Und das nach dem Getöse, mit dem die Kommission in dieser Woche auf AstraZeneca losging. Noch gestern Morgen hatte von der Leyen im Deutschlandfunk erklärt: „Wir wollen, dass die Lieferzusagen erfüllt werden!“ KERNVORWURF: AstraZeneca benachteilige wegen Lieferproblemen die EU gegenüber Großbritannien. Die im Vertrag enthaltenen sogenannten „best effort“-Klauseln („nach bestem Bemühen“) würden sich nur auf die Entwicklung des Impfstoffs beziehen – nicht auf die Produktion, so von der Leyen. Doch nach Einsicht in die Verträge sagen Experten: Frau von der Leyen liegt falsch! Unternehmensberater und Beschaffungsexperte Gerd Kerkhoff (63), der mit seinem Team für BILD das Dokument geprüft hat, gibt dem Vertrag die Gesamtnote: „Sechs“!


> 18-mal taucht in dem Vertrag die erwähnte „best reasonable efforts“-Klausel auf – also Lieferung nach bestem Bemühen.


Kerkhoff: „Das ist butterweich, weicher geht es fast nicht!“


> Mengen sind nicht klar und hart definiert. Kerkhoff: „Man sichert sich in solchen Verträgen feste Produktionskapazitäten – etwa 60 % von allen Werken. Dann kann man auch anderen Kunden gegenüber nicht benachteiligt werden. “SPD Gesundheitsexperte Karl Lauterbach (57): „Ich bin überrascht, dass sich die EU keine festen Produktionskapazitäten in den AstraZeneca-Werken gesichert hat. Auch klare Lieferkapazitäten fehlen. Die EU muss nachverhandeln!“


> Die unkonkret gehaltenen Passagen zu Lieferregelungen seien zudem nicht eindeutig mit Vertragsstrafen belegbar. Kerkhoff: „Da kann die EU tönen, wie sie will – was man nicht verhandelt hat, kann man nicht einfordern. Das ist kein Liefervertrag, das ist eine Absichtserklärung.“


> Bei Lieferung steht als Regelung für den Lieferanten „in good times“ – in vernünftigen Zeiträumen.


Kerkhoff: „Geht gar nicht! Es fehlt die harte Pflicht für den Her steller, für jeweils vier Wochen im Voraus und an jedem Freitag anzusagen, wie viel er für die Folgewoche produziert und ausliefert!“


> Zudem stelle Paragraf 14 den Hersteller weitgehend von einer Haftung für seinen Impfstoff frei, urteilt Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (68, FDP). Er sieht neben von der Leyen auch den Bundesgesundheitsminister in der Verantwortung: „Dieser Vertrag dokumentiert den absoluten Kontrollverlust von Jens Spahn.“

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